Fraktion
Eine Fraktion ist ein dauerhaft organisierter Zusammenschluss mehrerer Charaktere mit gemeinsamen Interessen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Motorradclubs
- Gangs
- Kartelle
- Mafien
- Syndikate
- sonstige organisierte Gruppierungen
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Fraktionen dienen der Förderung von langfristigem, strukturiertem und glaubwürdigem Roleplay.
Das Ziel einer Fraktion ist nicht das Gewinnen von Situationen, sondern die Schaffung von Geschichten, Konflikten und Charakterentwicklung.
Fraktions-RP unterliegt jederzeit dem FairPlay-Gedanken.
12 Abschnitte · 39 Einzelregeln
Eine Fraktion ist ein dauerhaft organisierter Zusammenschluss mehrerer Charaktere mit gemeinsamen Interessen.
Hierzu zählen insbesondere:
Offizielle Fraktionen bedürfen der Genehmigung durch die Fraktionsverwaltung.
Spieler dürfen auch ohne Genehmigung Gruppen bis maximal 3 Personen gründen.
Jede Fraktion benötigt mindestens einen verantwortlichen Leiter.
Diese sind für das Fraktionsmanagement die Hauptverantwortlichen, auch bei keiner Beteiligung.
Die maximale Mitgliederanzahl einer Fraktion beträgt 10 Personen.
Das Aufteilen einer Fraktion in mehrere Gruppen zur Umgehung von Mitgliederbegrenzungen ist verboten.
Spieler dürfen nicht gleichzeitig mehreren Bad Fraktionen angehören.
Die Leitung der Fraktion trägt Verantwortung für die organisatorische Ausrichtung der Fraktion.
Internes Fraktionswissen gilt als IC-Wissen.
Je nach Wechsel kann eine Sperre gelten.
Die Fraktionssperren sind wie folgt gestaffelt:
Ausgereiste Charaktere dürfen kein Wissen auf andere Charaktere übertragen.
Sämtliche Fraktionsaktivitäten benötigen einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund.
Fraktionen sollen langfristige Geschichten und Konflikte erzeugen.
Jede Fraktion handelt grundsätzlich eigenständig und unabhängig.
Die organisatorische Stärke einer Fraktion darf nicht genutzt werden, um anderen Spielern dauerhaft RP zu verwehren.
Für Entführungen, Geiselnahmen, Überfälle, Schutzgelderpressungen und sonstige Straftaten gelten die Bestimmungen des Crime-Regelwerks.
Konflikte zwischen Fraktionen benötigen einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund.
Konflikte müssen sich erkennbar entwickeln.
Schwere Eskalationen müssen für die Gegenseite erkennbar sein.
Dauerhafte Endloskonflikte ohne Weiterentwicklung sind nicht erwünscht.
Im Bedarfsfall kann das Fraktionsmanagement ein absehbares Ende des Konfliktes festlegen.
Offizielle Fraktionskriege benötigen die Zustimmung der Fraktionsverwaltung.
Ein nachvollziehbarer RP-Hintergrund ist erforderlich.
Jeder Fraktionskrieg muss ein konkretes Ziel besitzen.
Ein Fraktionskrieg muss beendet werden können.
Nach Beendigung eines Fraktionskrieges sind weitere Kampfhandlungen aufgrund des beendeten Konflikts unzulässig.
Ebenso ist ein "Kontaktcooldown" von 4 Tagen einzuhalten, um Regenerationen zu ermöglichen.
Fraktionen dürfen Bündnisse miteinander schließen.
Jede Allianz bedarf vor ihrem Inkrafttreten der Genehmigung durch die Fraktionsverwaltung.
Eine Allianz ist unzulässig, um gemeinsam gegen die Exekutive zu agieren.
Trotz einer Allianz bleibt jede Fraktion organisatorisch eigenständig.
Allianzen dürfen zusammen agieren, wenn das Aktionslimit - siehe §B2.1 - nicht überschritten wird und Hauptagressor 60% der Mannstärke zu Beginn der Aktion inne hat. Ein Nachrücken oder Austauschen während der Aktion ist nicht zulässig.
Allianzen werden grundsätzlich zeitlich befristet genehmigt.
Nach Ablauf der Frist endet die Allianz automatisch, sofern keine Verlängerung erfolgt.
Fraktionen dürfen ausschließlich Gebiete beanspruchen, die im Umkreis ihres Fraktionssitzes liegen.
Gebietsansprüche müssen ausschließlich IC verteidigt werden.
Fraktionsfahrzeuge dürfen ausschließlich für Fraktionszwecke verwendet werden.
Fraktionsfahrzeuge dürfen nicht zur Umgehung von Regelwerken genutzt werden.
Ein PermaDeath gegen den Willen eines Spielers benötigt eine Teamfreigabe.
Ein erzwungener Charaktertod setzt außergewöhnliches und langfristig aufgebautes RP voraus.
Der Vorfall muss nachvollziehbar dokumentiert werden.
Kriminelle Organisationen dürfen den Austritt eines Mitglieds durch einen PayOut oder BloodOut regeln, sofern dies im Roleplay nachvollziehbar ausgespielt wird.
PayOut
Ein Mitglied kann sich durch eine mit der Leitung der Fraktion vereinbarte Geldzahlung aus der Organisation freikaufen.
Die Höhe der Zahlung wird organisationsintern festgelegt.
Nach erfolgreichem PayOut gilt das Mitglied als regulär aus der Organisation ausgeschieden.
Soft BloodOut
Ein Mitglied wird im Rahmen des Roleplays schwer verletzt (z. B. durch Erschießen oder Erstechen) und aus der Organisation ausgeschlossen.
Der betroffene Charakter verliert dabei sämtliche Erinnerungen an die Organisation sowie deren Mitglieder und Aktivitäten der letzten drei Monate.
Diese Erinnerungslücke ist vollständig auszuspielen und einzuhalten.
Hard BloodOut
Ein Mitglied wird dauerhaft aus der Organisation entfernt.
Der Charakter gilt als permanent verstorben (Charaktertod) und darf nicht weitergespielt werden.
Ein Hard BloodOut bedarf der Zustimmung des Serverteams, des betroffenen Spielers sowie einer nachvollziehbaren Roleplay-Begründung.
PayOuts und BloodOuts ersetzen keine administrativen Sanktionen und dürfen nicht dazu genutzt werden, Projektregeln zu umgehen. Das Fraktionsmanagement behält sich vor, einzelne Fälle zu prüfen und bei Regelverstößen einzugreifen.
Die Auflösung einer Fraktion kann ausschließlich durch die Leitung der Fraktion beantragt werden. Hierfür ist ein entsprechendes Ticket beim Fraktionsmanagement zu erstellen.
Voraussetzung für die Genehmigung einer Fraktionsauflösung ist die Zustimmung der Mehrheit aller zum Zeitpunkt der Antragstellung aktiven Fraktionsmitglieder. Die Leitung der Fraktion hat die Zustimmung der Mitglieder auf Verlangen des Fraktionsmanagements nachzuweisen.
Die endgültige Entscheidung über die Auflösung der Fraktion obliegt des Fraktionsmanagements. Bis zur Genehmigung bleibt die Fraktion mit allen Rechten und Pflichten bestehen.