PULSENATION / FAIRPLAY & GESCHICHTEN

Gute Geschichten.
Klare Spielregeln.

Unser gemeinsamer Rahmen für Los Santos. Finde eine Regel, entdecke die Zusammenhänge und gestalte gutes Roleplay.

KATEGORIE §A

Wirtschaft, Unternehmen & Aktivitäten

Das Wirtschafts- und Fraktionssystem dient der Förderung von langfristigem, glaubwürdigen und nachhaltigem Roleplay.
Jede Position innerhalb des Wirtschaftssystems bringt Verantwortung mit sich.
Ziel ist die Schaffung einer lebendigen Wirtschaft, realistischer Unternehmensstrukturen und nachvollziehbarer Interessenkonflikte.

11 Abschnitte · 36 Einzelregeln

In dieser Kategorie
§A1

Begriffsdefinitionen

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§A1.1

Staatliche Fraktionen

Als staatliche Fraktionen gelten Organisationen, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
Hierzu zählen insbesondere:

  • Los Santos Police Department (LSPD)
  • Emergency Medical Services (EMS)
  • Fire Department (FD)
  • US-Marshal (USM)
  • Department of Justice (DOJ)
  • Bilgeco
  • Makler
§A1.2

Unternehmen

Als Unternehmen gelten sämtliche durch die Projekt- oder Fraktionsverwaltung genehmigten Firmen, Betriebe und gewerblichen Einrichtungen.

§A1.3

Nebenjob

Ein Nebenjob ist jede zusätzliche Beschäftigung außerhalb des Hauptberufs eines Charakters.

§A1.4

Bad Fraktionen

Als Bad Fraktionen gelten Gruppierungen, deren primärer RP-Zweck kriminelle Aktivitäten sind.
Hierzu zählen insbesondere:

  • Gangs
  • Kartelle
  • Mafien
  • Motorradclubs
  • Syndikate
  • sonstige organisierte Gruppierungen
§A1.5

Monopol-Unternehmen

Ein Monopol-Unternehmen liegt vor, wenn ein Unternehmen eine besondere wirtschaftliche Schlüsselrolle besitzt und keine oder nur sehr geringe Konkurrenz existiert.
Die Einstufung erfolgt ausschließlich durch die Fraktionsleitung.

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§A2

Hauptberuf & Beschäftigungen

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§A2.1

Hauptberuf

Jeder Charakter darf einen Hauptberuf ausüben.
Der Hauptberuf definiert die primäre gesellschaftliche Rolle des Charakters.

§A2.2

Priorität

Der Hauptberuf besitzt Vorrang gegenüber:

  • Nebenjobs
  • Farming-Tätigkeiten
  • kurzfristigen Einnahmequellen
§A2.3

Interessenkonflikte

Tätigkeiten dürfen nicht miteinander kombiniert werden, wenn daraus ein offensichtlicher Interessenkonflikt entsteht.

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§A3

Staatliche Fraktionen

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§A3.1

Nebentätigkeiten

Mitglieder staatlicher Fraktionen dürfen maximal einen Nebenjob ausüben.

§A3.2

Unternehmensleitungen

Mitglieder staatlicher Fraktionen dürfen keine Unternehmensleitung übernehmen.

§A3.3

Amtsmissbrauch

Staatliche Befugnisse dürfen niemals für persönliche, wirtschaftliche oder fraktionelle Vorteile genutzt werden. Ausnahmen werden unter §D3 geregelt.

§A3.4

Neutralität

Mitglieder staatlicher Fraktionen haben ihre Aufgaben neutral und unparteiisch wahrzunehmen.

§A3.5

Informationsnutzung

Dienstliche Informationen dürfen nicht für private Geschäfte oder persönliche Vorteile verwendet werden.

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§A4

Unternehmen

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§A4.1

Verantwortung

Die Unternehmensleitung trägt die Verantwortung für sämtliche Unternehmensentscheidungen.

§A4.2

Unternehmensleitung

Jedes Unternehmen darf ausschließlich eine offizielle Unternehmensleitung besitzen.
Gleichberechtigte Doppel-CEO- oder Doppel-Geschäftsführungsmodelle sind unzulässig.

§A4.3

Stellvertretungen

Stellvertretungen, Manager und Abteilungsleitungen sind zulässig.
Die Gesamtverantwortung verbleibt bei der Unternehmensleitung.

§A4.4

Aktivitätspflicht

Unternehmen müssen aktiv betrieben werden.
Längerfristige Inaktivität kann zum Entzug der Unternehmensrechte führen.

§A4.5

Konkurrenzverbot

Unternehmensleitungen dürfen keine Tätigkeit ausüben, die unmittelbar mit dem eigenen Unternehmen konkurriert.

§A4.6

Regelumgehung

Unternehmen dürfen nicht zur Umgehung von Fraktions-, Wirtschafts- oder Aktivitätsregelungen genutzt werden.

§A4.7

Nutzung berufs- und fraktionsspezifischer Funktionen

Berufs-, unternehmens- oder fraktionsspezifische Funktionen und Fähigkeiten dürfen ausschließlich im Rahmen ihrer vorgesehenen Tätigkeit eingesetzt werden. Es ist untersagt, diese Funktionen zur Erlangung eines spielerischen Vorteils außerhalb des eigentlichen Tätigkeitsbereichs oder zur Umgehung regulärer Spielmechaniken zu missbrauchen.

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§A5

Bad Fraktionen

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§A5.1

Staatliche Berufe

Mitglieder einer Bad Fraktion dürfen keinen staatlichen Beruf ausüben.

§A5.2

Scheinfirmen

Jede Bad Fraktion darf maximal eine dem Team bekannte Scheinfirma betreiben.

§A5.3

Firmennetzwerke

Das Betreiben mehrerer Unternehmen durch Mitglieder derselben Bad Fraktion ist untersagt.

§A5.4

Einflussnahme

Bad Fraktionen dürfen Unternehmen nicht durch OOC-Absprachen sowie durch das Einsetzen von Scheingeschäftsführern (Strohmännern) kontrollieren oder steuern.

§A5.5

Monopol-Unternehmen

Bad Fraktionen dürfen keine Monopol-Unternehmen besitzen.

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§A6

Monopol-Unternehmen

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§A6.1

Gleichbehandlung

Ein Monopol-Unternehmen muss im Rahmen der Wirtschaft eine Gleichbehandlung anstreben. Ein Ausschluss der Dienstleistung an einzelne Kunden ist für ein Monopol-Unternehmen untersagt.

§A6.2

Diskriminierungsverbot

Kunden dürfen nicht aufgrund von:

  • Fraktionszugehörigkeit
  • Gruppenzugehörigkeit
  • persönlichen Beziehungen

benachteiligt werden.

§A6.3

Wirtschaftlicher Missbrauch

Monopol-Unternehmen dürfen ihre Marktstellung nicht zur Macht- oder Druckausübung missbrauchen.

§A6.4

Preisgestaltung

Preise müssen nachvollziehbar und wirtschaftlich vertretbar sein.
Die Projektleitung kann bei offensichtlichem Missbrauch eingreifen.

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§A7

Farming & Allgemeine Tätigkeiten

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§A7.1

Allgemeine Verfügbarkeit

Farming-Jobs und allgemeine Tätigkeiten dürfen von jedem Charakter ausgeführt werden, sollten aber nach Möglichkeit zum Charakter und seinem Umfeld passen.

§A7.2

RP-Bezug

Wirtschaftliche Tätigkeiten sollen Roleplay fördern und nicht ersetzen.

§A7.3

Missbrauch

Farming darf nicht genutzt werden, um Aktivitätsanforderungen von Unternehmen oder Fraktionen zu umgehen.

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§A8

Aktivitätspflichten

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§A8.1

Leitungspositionen

Leitungspositionen (Gewerbe sowie Fraktionen) sowie vergleichbare Führungspositionen müssen Abwesenheiten ab drei Tagen anmelden.

§A8.2

Vertretung

Ab Bekanntwerden der Abwesenheit ist eine Vertretung zu benennen.

§A8.3

Inaktivität

Dauerhafte Inaktivität ohne Abmeldung kann zum Verlust von Führungspositionen führen.
Dies betrifft insbesondere:

  • Fraktionsleitungen
  • Unternehmensleitungen
  • Sonderpositionen
§A8.4

Staatliche Mitarbeiter

Mitglieder staatlicher Fraktionen können bei längerer unangekündigter Inaktivität entfernt werden.

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§A9

Unzulässige Interessenkonflikte

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Folgende Konstellationen sind grundsätzlich unzulässig:
Staatliche Mitarbeiter nutzen ihre Position zum Vorteil eines Unternehmens.
Unternehmensleitungen arbeiten gleichzeitig in einem direkten Konkurrenzunternehmen.
Mitglieder einer Bad Fraktion arbeiten in staatlichen Fraktionen.
Fraktionen kontrollieren mehrere Unternehmen über Strohmänner.
Monopol-Unternehmen bevorzugen einzelne Gruppierungen.
Die Aufzählung ist nicht abschließend.

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§A10

Sanktionen

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Verstöße gegen dieses Regelwerk können insbesondere folgende Maßnahmen nach sich ziehen:

  • Verwarnung
  • Entfernung aus einem Nebenjob
  • Entfernung aus einer Fraktion
  • Entzug von Führungspositionen
  • Entzug von Unternehmensrechten
  • Auflösung einer Scheinfirma
  • Administrative Sanktionen gemäß Hauptregelwerk
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§A11

Sonderfälle

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Nicht ausdrücklich geregelte Sachverhalte werden durch die Projektleitung entschieden.
In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen genehmigt werden, sofern Fairness, Wirtschaft und Roleplay nicht beeinträchtigt werden.

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