Die Unternehmensleitung trägt die Verantwortung für sämtliche Unternehmensentscheidungen.
Jedes Unternehmen darf ausschließlich eine offizielle Unternehmensleitung besitzen.
Gleichberechtigte Doppel-CEO- oder Doppel-Geschäftsführungsmodelle sind unzulässig.
Stellvertretungen, Manager und Abteilungsleitungen sind zulässig.
Die Gesamtverantwortung verbleibt bei der Unternehmensleitung.
Unternehmen müssen aktiv betrieben werden.
Längerfristige Inaktivität kann zum Entzug der Unternehmensrechte führen.
Unternehmensleitungen dürfen keine Tätigkeit ausüben, die unmittelbar mit dem eigenen Unternehmen konkurriert.
Unternehmen dürfen nicht zur Umgehung von Fraktions-, Wirtschafts- oder Aktivitätsregelungen genutzt werden.
§A4.7Nutzung berufs- und fraktionsspezifischer Funktionen
Berufs-, unternehmens- oder fraktionsspezifische Funktionen und Fähigkeiten dürfen ausschließlich im Rahmen ihrer vorgesehenen Tätigkeit eingesetzt werden. Es ist untersagt, diese Funktionen zur Erlangung eines spielerischen Vorteils außerhalb des eigentlichen Tätigkeitsbereichs oder zur Umgehung regulärer Spielmechaniken zu missbrauchen.